1. Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle Verträge über Fahrzeugüberführungen auf eigener Achse und/oder mit Anhänger zwischen Move Transfer IB e.U. (im Folgenden „MT“) und dem Auftraggeber (im Folgenden „AG“). Abweichende Bedingungen des AG gelten nur bei ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung von MT.
2. Vertragsabschluss
Der Vertrag kommt durch Auftragsbestätigung (mündlich, telefonisch, per E-Mail oder WhatsApp) zustande. Schweigen gilt nicht als Annahme.
3. Leistungsumfang
MT überführt das Fahrzeug auf eigener Achse oder mit Anhänger von A nach B. Der AG stellt das Fahrzeug fahrbereit, sauber und in verkehrssicherem Zustand zur Verfügung. MT ist berechtigt, Dritte mit der Durchführung zu beauftragen (Subunternehmer), haftet jedoch nur für sorgfältige Auswahl.
4. Preise & Zahlung
Es gelten die vereinbarten Pauschalpreise (zzgl. allfälliger Spesen wie Maut, Vignette, Treibstoffzuschlag). Die Rechnung ist innerhalb von 14 Tagen netto ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug gelten 9,2 % p.a. Verzugszinsen sowie 10 € Mahngebühr pro Mahnung. MT ist Kleinunternehmer i.S.d. § 6 Abs. 1 Z 27 UStG – keine Umsatzsteuer.
5. Haftung
MT haftet nur für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden. Die Haftung ist auf die Höhe der vereinbarten Deckungssumme der Betriebshaftpflicht-versicherung begrenzt. MT haftet nicht für:
• Schäden, die durch Mängel am Fahrzeug (Reifen, Bremsen, Elektronik) entstehen
• mittelbare Schäden (entgangener Gewinn, Nutzungsausfall, Mangelfolgeschäden)
• Steinschlag, Witterungsschäden, Diebstahl oder sonstige Schäden, soweit nicht grob fahrlässig verursacht
• Schäden durch höhere Gewalt oder unabwendbare Ereignisse
6. Mängelrüge / Übergabeprotokoll
Vor und nach der Überführung wird ein gemeinsames Übergabeprotokoll mit Fotos erstellt. Erkennbare Mängel sind unverzüglich (spätestens innerhalb 3 Tagen nach Übergabe) schriftlich zu rügen. Versteckte Mängel sind innerhalb von 3 Tagen nach Entdeckung zu rügen.
7. Stornierung / Rücktritt
Stornierung bis 24 Stunden vor Abholung kostenlos. Danach werden 50 % des vereinbarten Entgelts (zzgl. bereits angefallener Kosten) fällig. Bei ausdrücklich als Fixtermin (zb.“fix um 10 Uhr“, „spätestens 17 Uhr“) gelten die jeweils gesondert vereinbarten Stornobedingungen. Fehlen solche Sonderregelung, gilt auch hier die 50% Regel.
8. Mitwirkungspflichten des AG
Der AG hat MT alle relevanten Daten (Maße, Gewicht, Besonderheiten, Schlüssel, Zulassungspapiere) rechtzeitig und vollständig mitzuteilen. Bei falschen Angaben haftet der AG für entstehende Schäden und Mehrkosten.
9. Gerichtsstand & Rechtswahl
Gerichtsstand ist St. Pölten. Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
10. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
11. Datenschutz
Personenbezogene Daten (Name, Adresse, Kennzeichen, Fotos) werden ausschließlich zur Vertragserfüllung verarbeitet. Näheres regelt die Datenschutzerklärung (abrufbar unter www.movetransfer.at/datenschutz).
Stand: Jänner 2026
Move Transfer IB e.U.
Benjamin Isa
Platzhalter: Hier fügen wir später Ihre AGB ein.